Formulare
Der Verein der Freunde und Förderer der Fußballabteilung des TuS 05 Oberpleis e.V. wurde im September 1999 gegründet. Den Vereinsmitgliedern liegt das Wohl des Oberpleiser Fußball am Herzen. Die seither erzielten Erfolge beweisen, dass sich Engagement auch heute noch lohnt.
Der Kader der 1. Seniorenmannschaft spielt seit vielen Jahren erfolgreich in der Landesliga und die 2. Mannschaft spielt in der B-Klasse.
Leider werden die Zuschüsse der öffentlichen Hand immer weiter gekürzt bzw. entfallen gänzlich, und die Vereine sind kaum noch in der Lage, ihren Aufgaben nachzukommen. Umso mehr sehen wir uns als Förderverein in der Pflicht, den Fußballsport in Oberpleis zu unterstützen. Jedes Mitglied, jeder Gönner hat die Möglichkeit, individuell über die Verwendung seines Geldes. Zuschüsse für Sportbekleidung oder Bälle, oder auch eine Patenschaft für einen zu benennenden Spieler zu entscheiden.
Haben nicht auch Sie Lust, dabei mitzuwirken? Wenn ja, dann werden Sie doch Mitglied bei den Freunden und Fördern der Fußballabteilung des TuS 05 Oberpleis e.V. Mit 60,00 € jährlich – das sind umgerechnet 5,00 € pro Monat – leisten Sie bereits Ihren Beitrag dazu. Oder Sie sind vielleicht an einer Werbefläche am Fußballplatz, auf den Spielankündigungsplakaten oder mit Ihrer Werbung im Stadionheft interessiert?
Gerne nehmen wir natürlich auch Ihre Spende entgegen! Alle Sponsoren erhalten selbstverständlich eine absetzbare Spendenbescheinigung in Höhe der Spende.
Wenn Sie Fragen haben, dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
S a t z u n g
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Freunde und Förderer der Fußballabteilung des TuS 05 Oberpleis e.V.“ Er hat seinen Sitz in Königswinter-Oberpleis und ist im Vereinsregister beim Amtgericht Siegburg eingetragen unter der Geschäftsnummer VR 90761.
§2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Fußballsports. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die materielle Unterstützung:
- – der Seniorenmannschaften des TuS 05 Oberpleis e.V.
- – sozial bedürftiger Spieler
Die Finanzierung des Satzungszweckes erfolgt durch die Beiträge der Mitglieder und Spenden.
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§5 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
- Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann unter Wahrung einer Vier-Wochen-Frist Widerspruch eingelegt werden. Über diesen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
- Die Mitgliedschaft endet
- – durch Ausschluss aus dem Verein.
- – durch schriftliche Austrittserklärung zum Schluss eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten
- – mit dem Tod des Mitglieds
- Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch den Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Von der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer Vier-Wochen-Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Der Bescheid über den Ausschluss ist zu begründen und dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Über den Ausschluss ist die Mitgliederversammlung zu informieren.
§6 Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einem Kassierer. Er wird auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich einzeln durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter vertreten.
§8 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie ist vom Vorstand unter Wahrung einer Zehn-Tage-Frist schriftlich einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einberufen werden.Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Prozent der eingetragenen Mitglieder auf der Versammlung erschienen sind.
- Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- – Verabschiedung des Finanzplanes
- – Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- – Wahl und Entlastung des Kassierers und des Vorstandes
- – Beschluss über Satzungsänderungen
- – Beschluss über Auflösung
- – Bestellung von zwei Kassenprüfern
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Der Protokollführer wird von der Versammlung bestimmt. Das Protokoll muss vom Protokollführer und vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter unterzeichnet sein.
§9 Beitragspflicht
Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Mindestbeitrag von 60,00 € pro Jahr zu entrichten. Zahlt ein Mitglied trotz mehrfacher Mahnung nicht seinen Beitrag, erlischt die Mitgliedschaft.
§10 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nicht Bestandteil eines Antrags vom Tage sein.
Sie bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§11 Auflösung des Vereins
Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die finanziellen Mittel des Vereins gehen die Senioren-Abteilung des TuS 05 Oberpleis e.V.
1. Vorsitzender |
Thomas Bessler E-Mail: t.bessler@tus05-oberpleis.de |
Stellvertretende Vorsitzende |
Martin Krings E-Mail: m.krings@tus05-oberpleis.de |
Geschäftsführung / Kasse |
Markus Wistoff E-Mail: m.wistoff@tus05-oberpleis.de |