Die erste Information im neuen Jahr betrifft das alte Jahr, denn am 17.Dezember wurde bei einer Begehung die baurechtliche Prüfung positiv beschieden. Das heißt, dass aus baurechtlicher Sicht gegen die Inbetriebnahme unseres Gebäudes keine Bedenken bestehen, das heißt aber nicht, dass wir die Anlage bereits nutzen dürfen; dazu bedarf es einer „Nutzungserlaubnis“, die möglicherweise im Amtsdeutsch unter einem anderen Terminus firmiert, die aber vonnöten ist.
Es fehlen lediglich ein paar Kleinigkeiten, die sich für uns als eher „kosmetische“ Arbeiten darstellen. So wurde beispielsweise der Boden geliefert, er liegt aber noch in Rollen im Flur und an Waschbecken fehlen noch ein paar Armaturen.
Die Trennwand im großen OGS-Raum ist dagegen angebracht und macht nicht nur einen gediegenen, sondern auch einen sehr stabilen Eindruck.
Die Sporthalle wurde mit einer Tür versehen und das Badmintonfeld weist Linien auf. Die Fußballer haben erste Teile im neuen Geräteraum untergebracht.
Bei der unter grober Missachtung der eigenen Gesundheit bei widrigsten Winterwetter-Bedingungen vorgenommenen Außenbesichtigung zeigte sich, dass die Zufahrt für das Reinigungsgerät des Kleinspielfeldes mit Schotter befestigt ist und man konnte die sehr flach auf dem Dach installierten Solarpaneelen mehr erahnen als wirklich sehen. Der dazugehörige Speicher steht im Keller und ist montiert, aber noch nicht angeschlossen.
Des Weiteren fiel uns ein einzelner, verbliebener Bauwagen an privilegierter Stelle auf. Sollte da vielleicht jemand die wunderbare Aussicht auf unser mehr als gelungenes TuS-Projekt weiterhin aus wetterfestem Raum genießen wollen? Wir könnten es gut verstehen!
(Stand vom 07.01.2022)